KOBAU Armiera VP Premium
Rissart / Symbol
A.1
 
 
 
 
Anwendungsbereich / Eigenschaften
KOBAU Armiera VP Premium dient zur Armierung von Anstrichsystemen bei Putzoberflächenrissen, Putz, Beton der Rißart A.1 entsprechend der Klassifizierung im BFS-Merkblatt Nr. 19. Aufgrund der regelmäßigen Glasfaserstruktur werden im Bereich des Trocken- und Innenausbaus hochwertige Oberflächen erzielt. KOBAU Armiera VP Premium ist einseitig weiß pigmentiert.

KOBAU Armiera VP Premium ist normal entflammbar und entspricht der Brandklasse B 2 nach DIN 4102.

Nur innen einsetzbar.
Verarbeitung
Die zu armierende Fläche gemäß VOB, Teil C, DIN 18363 bzw. BFS-Merkblättern vorbereiten. Anschließend Glasgewebekleber satt aufstreichen, rollen oder spritzen.
Entweder: KOBAU Armiera VP Premium von der Rolle oder als Zuschnitt in den noch nassen Kleber falten- und blasenfrei mit einer Überlappung von ca. 5 cm Breite einbetten. Rollenaußenseite zur Wand verkleben und nicht gestürzt verarbeiten. Mittels Doppelschnitt trennen, beide Randstreifen entfernen und KOBAU Armiera VP Premium auf Stoß nahtlos zusammenfügen.
Oder: KOBAU Armiera VP Premium direkt auf Stoß verkleben.
Stoßbereich bündig andrücken. Nach guter Durchtrocknung der Vliesklebung (mind. 12 Stunden) weiterführende Arbeiten wie Endanstrich ausführen.
Technische Daten
Qualität
Glasfaservlies
Farbton
weiß
spezifisches Gewicht DIN 53854
ca. 135 g / m²
Dicke
ca. 480 µm
Faserdurchmesser
8 + 10 µm
Bruchwiderstand längs
>250 N / 5 cm
Bruchwiderstand quer
>185 N / 5 Cm
Binderbasis
Harnstoffformal-
dehydkondensa-
tionspolymer und
Polymerdispersion
Lieferform
Rollen der Abmessung
1,00 m x 50 m
Arbeitsgeräte / Einbettungsstoffe
  • Rolle, Pinsel oder Spritzgerät
  • Cuttermesser, Tapezierspachtel
Materialbedarf
Glasgewebekleber ca. 350 ml / m²
Lagerung
trocken, kühl, in geschlossenen Räumen
Notizen

Vorstehende Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren frühere technische Merkblätter ihre Gültigkeit.