KOBAU optiband
Symbol
C.1
C.2
 
 
 
Anwendungsbereich / Eigenschaften

KOBAU optiband dient zur Überbrückung von Baufugen aller Art, zur Armierung von Fugen bei Betonfertigteildecken / Spannbetondecken, im Trockenausbau bei Gips- oder Holzfaserplatten. KOBAU optiband ist ein Gewebeband aus technischem Polyester, schiebefest appretiert und besitzt einen enger gewebten Mittelstreifen von 40 mm Breite zur Verstärkung. KOBAU optiband ist wasser- und wetterfest, chemikalien- und verrottungsbeständig.

Innen und außen einsetzbar.

Verarbeitung

Die zu armierende Fuge gemäß VOB, Teil C, DIN 18363 bzw. BFS-Merkblättern vorbereiten. Anschließend Fuge mit geeigneten, elastifizierten Spachtelmassen nach Herstellervorschrift oberflächenbündig verfüllen. Elastischen Armierungskleber etwa in Bandbreite auftragen, KOBAU optiband mittig über die Fuge abrollen und faltenfrei einbetten. Gewebebandansätze mind. 5 cm überlappen. Im Anschluss mit elastischem Armierungskleber überstreichen und abglätten. Diesen Vorgang wiederholen, bis das Gewebeband vollständig abgedeckt ist. Die Weiterbearbeitung erfolgt je nach Anforderung an die Oberfläche. Zur Erzielung gleichmäßig strukturierter Flächen ist der Einsatz von KOBAU microlith® Maler- und Spachtelvlies oder KOBAU Armiera® Anstrichvlies zu empfehlen.

Technische Daten
Qualität
PES-Gewebe
Farbton
naturweiß
Verfestigung
chemisch
spezifisches Gewicht
ca. 6 g / m
Dicke
ca. 120 µm
Höchstzugkraft längs
ca. 550 N / 5 cm
Höchstzugkraft quer
ca. 275 N / 5 cm
Dehnung längs
ca. 20 %
Dehnung quer
ca. 20 %
 
 
 
 
 
 
 
 
Lieferform
Rollen der Abmessung:
0,12 m x 10 m
0,12 m x 25 m
0,12 m x 50 m
Arbeitsgeräte
  • Rolle, Bürste, Pinsel und Glättwerkzeug
Materialbedarf
  • ca. 340 ml / lfm KOBAU Armierungskleber auf glatten Untergründen
Lagerung

trocken, kühl, in geschlossenen Räumen

Hinweis

Weiterführende Arbeiten gemäß jeweiliger Herstellervorschriften verrichten.

Vorstehende Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren frühere technische Merkblätter ihre Gültigkeit.